Löhne, Gehälter und andere geldwerte Vorteile aus dem Dienstverhältnis unterliegen grundsätzlich der Lohnsteuer.....
….aber es bestehen Ausnahmen!
Werden geldwerte Vorteile und Sachzuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung (z.B. Weihnachtsfeier, Weihnachtsrundgang der GF, etc.) gewährt, so können diese wie folgt lohnsteuerfrei behandelt werden:
Sachzuwendungen bis max. € 186,-/Jahr, sofern diese allen Mitarbeitern gewährt werden! wie z.B.
- Gutscheine, Geschenkmünzen (sofern nicht in bar ablösbar)
- Goldmünzen (der Goldwert steht im Vordergrund!)
- KFZ-Vignetten für die Autobahnmaut
Geldwerter Vorteil bis max. € 365,-/Jahr aus kostenloser Teilnahme an Weihnachtsfeier, Betriebsausflug etc.
wie z.B.
- Reise anlässlich eines Betriebsausfluges
- Theater- Opern-, Kabarett-, Zirkuskarten etc.
- Weihnachtsfeier, Firmenfeier inkl. Unterhaltungsdarbietung
- Verpflegung im Rahmen Weihnachtsfeier, Firmenjubiläen, Feiern anlässlich Dienstjubiläen, etc.
Sachzuwendungen bis € 186,-/Mitarbeiter/Jahr – lohnsteuerfrei
Geldwerte Vorteile bis € 365,-/Mitarbeiter/Jahr – zusätzlich lohnsteuerfrei
!Achtung: Geldzuwendungen sind immer lohnsteuerpflichtig!
Für den Dienstgeber stellen Geschenke einkommenssteuerlich als freiwilliger Sozialaufwand eine Betriebsausgabe dar und unterliegen der Umsatzsteuer, sofern Vorsteuerabzug möglich
Bildnachweis: pixabay.com