Steuerfreie Teuerungsprämie 2023 bis noch 31.12.2023 nützen!
Im Rahmen des 3. Anti-Teuerungspakets gegen die allg. Preissteigerung und rasant steigende Inflation wurde 2022 mit der Teuerungsprämie für Arbeitgeber eine Möglichkeit geschaffen, Ihre Mitarbeiter finanziell zu entlasten.
Dies ist auch für das Jahr 2023 möglich. Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitern aufgrund der Teuerung freiwillige Zulagen und Bonuszahlungen in Höhe von max. € 3.000,- steuerfrei zukommen lassen.
Die Höhe der Prämie lässt sich pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr wie folgt gliedern:
€ 2.000,- Teuerungsprämie
€ 1.000,- zusätzlich auf Basis einer lohngestaltenden Vorschrift
(steuerliches Gruppenmerkmal – für alle Arbeitnehmer od. bestimmte Arbeitnehmergruppen)
gem. §68(5)Z1-7 EstG 1988
Diese Prämie ist bis zum Maximalbetrag i.H.v. € 3.000,- LST-, SV-, DB-, DZ und KommSt-frei und kann allen Mitarbeitern – auch geringfügig Beschäftigten, ohne die Geringfügigkeit zu berühren und Teilzeitmitarbeitern – in voller Höhe ausgezahlt werden.
Den Maximalbetrag übersteigende Prämienanteile sind lohnsteuer- und beitragspflichtig
Wichtig ist, dass es sich bei diesen Zahlungen um zusätzliche Zahlungen handelt, welche bisher nicht gewährt wurden. Keine Umwandlung einer bisher gewährten jährlichen Zahlung in eine nunmehrige „Teuerungsprämie“!
Teuerungsprämie zur finanziellen Entlastung Ihrer Mitarbeiter!
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