Freistellungsanspruch zur Begleitung eines Kindes zu Rehabilitationsaufenthalten in Österreich (§ 14e AVRAG/§66a LAG)
Seit dem 1. November 2023 haben Arbeitnehmer in Österreich einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlte Dienstfreistellung, um ein Kind bis zum 14. Lebensjahr bei bewilligten, stationären Rehabilitationsaufenthalten zu begleiten. Dieser Anspruch gilt für Kinder, die aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung infolge einer Behinderung eine Rehabilitation benötigen.
Der Freistellungsanspruch beträgt maximal vier Wochen pro Kalenderjahr. Während dieser Zeit erhalten Arbeitnehmer ein sog. Pflegekarenzgeld, welches vom Arbeitnehmer separat beim Sozialministerium beantragt werden muss.
Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Geld separat beantragt werden muss und nicht automatisch ausgezahlt wird. Eltern sollten sich daher frühzeitig über die Antragsmodalitäten informieren, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig Unterstützung erhalten.
Das Pflegekarenzgeld bietet Eltern eine finanzielle Absicherung während der Freistellung!
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